In Deutschland gibt es spezielle Regelungen für die Höchstgeschwindigkeit von Gespannen, bestehend aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Wohnwagen. Generell gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für ein maximales Tempo von 100 km/h zu erhalten.
Um die 100 km/h-Plakette zu erhalten, müssen verschiedene technische Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören ein Antiblockiersystem (ABS/ABV) im Zugfahrzeug, eine Auslegung des Anhängers für 100 km/h, sowie Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex mit mindestens „L“ und einem Alter von maximal sechs Jahren. Zudem muss das Masseverhältnis des Gespanns stimmen.
Das Masseverhältnis zwischen Zugfahrzeug und Anhänger spielt eine wichtige Rolle. Durch Multiplikation des Leergewichts des Zugfahrzeuges mit einem bestimmten Faktor wird ermittelt, wie hoch die zulässige Gesamtmasse des Anhängers sein darf. Dieser Faktor variiert je nach technischer Ausrüstung des Gespanns. Für Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer gilt ein Faktor von 0,3, für Wohnwagen mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern ein Faktor von 0,8 bzw. 1,0.
Weitere technische Anforderungen umfassen eine geeignete Anhängerkupplung mit Stabilisierung (sog. „Antischlingerkupplung“ gemäß ISO 11555-1), ein fahrdynamisches Stabilitätssystem im Anhänger (z.B. ATC) und ein Anhänger-ESP im Zugfahrzeug. Diese Systeme müssen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein.
Bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten mit der Berechnung können Sie sich an die Prüfingenieure der GTÜ wenden. Diese helfen Ihnen bei allen Fragen zur 100 km/h-Regelung für Anhänger und unterstützen Sie dabei eine 100 km/h-Zulassung zu erhalten. Melden Sie sich dafür einfach bei einem GTÜ-Prüfingenieur in Ihrer Nähe.