GTÜ Bratz

UVV/BGV-Prüfung

Jeder Arbeitgeber in Deutschland ist für die Gesundheit und Sicherheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz verantwortlich. Als Richtlinie hierzu geben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften (UVV/BGV) heraus.

Eine UVV-Prüfung schützt vor Unfällen und Haftungsrisiken, beweist die Einhaltung gesetzlicher Pflichten und erhöht die Betriebssicherheit. Sie minimiert Unfallgefahren, sichert Ihr Unternehmen rechtlich ab und optimiert die Funktionalität Ihrer Arbeitsmittel, was zu weniger Ausfällen und effizienteren Abläufen führt.

Die GTÜ Bratz ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in diesem Bereich.

Unsere Sachverständigen unterstützen Betriebe auch als kompetente Partner bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Feststellung von Prüfintervallen.

Aufgrund ständiger Schulungen sind die Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Inhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden. 

Die häufigsten Prüfobjekte sind:

  • Türen und Tore (hand- und kraftbetriebene Tore, Brandschutztüren,
    Automatiktüren)
  • Fahrzeughebebühnen (2-Säulen-, 4-Säulen-, Scherenhebebühnen,
    Achs- / Radfreiheber)
  • Tritte, Leitern und Rollgerüste
  • Flurförderzeuge (Gabelstapler, Handhubwagen, ElektroHochhubwagen, Abgasuntersuchung für Gabelstapler)
  • Arbeits- und Betriebsmittel (stationär und mobil, z. B. Schleifböcke, Ständerbohrmaschinen, Werkstattpressen, Reinigungsgeräte,
    Rampen, Wagenheber, Hubtische, Abgasabsauganlagen)
  • Kraftbetriebene Kleingeräte (Rüttelplatten, Stampfer)
  • Teleskoplader
  • Fahrzeuge und Lkw (UVV-Prüfung nach DGUV-Vorschrift 70)
  • Hebe- und Arbeitsbühnen (Scheren- und Gelenk-Hebebühnen)
  • Lkw-Ladekrane und Lkw mit Arbeitsbühne / Plattform (Steiger)
  • Ladebordwände
  • Baumaschinen (Radlader, Bagger, Löffel, hydraulische Anbaugeräte)
  • Hydraulische Pressen (Müll-, Kartonagen- und Schrottpressen)
  • Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter / Wechselladebehälter
  • Lastaufnahme-, Anschlag- und Hebemittel (Schlingen, Bänder, Seilgehänge, Zurrketten, Ratschenlastspanner, Anschlagketten)
  • Elektroprüfungen nach DGUV-Vorschrift 3 (ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Geräte und Anlagen, z. B. Kfz-Ladekabel)

Hinweis: Die UVV-Prüfungen erfolgen nach den jeweils gültigen gesetzlichen  Vorschriften (z. B. BetrSichV, DGUV, TRBS, VDI) und müssen regelmäßig durchgeführt werden, um die Sicherheit im Betrieb zu gewährleisten. Preise und weitere Informationen auf Anfrage.